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Strafrecht
Die Mitwirkung eines Verteidigers in einem Strafverfahren sollte sehr frühzeitig, am besten bereits im polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren erfolgen. Nur so kann auf die Ermittlungen noch in vielfältiger Weise zugunsten eines Beschuldigten Einfluss genommen werden.
Spätestens aber, wenn die Angelegenheit bei einem Gericht anhängig ist, erweist sich die Einschaltung eines Verteidigers immer als notwendig, bzw. sinnvoll.
Die Entscheidung über die Annahme eines Mandats behalte ich mir vor.
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Dienstag, 10. Dezember 2013, 12:39 |