| Abmahnungen und kein Ende !Haben Sie eine eigene Homepage? Haben Sie einen Internetshop? Haben Sie schon einmal eine Abmahnung erhalten?
Nein? Dann hatten Sie bisher Glück!
Nach meiner Erfahrung stecken in ca. 70 % aller Homepages Fehler, die abgemahnt werden können.
Manche Anwaltskanzleien haben sich darauf spezialisiert, Webseitenbetreiber selbst wegen kleinster Fehler des Internetauftritts kostenpflichtig abzumahnen.
Die häufigsten Fehler machen Homepage-Betreiber meist unbewusst und in Unkenntnis der gesetzlichen Vorschriften. Zu beobachten ist, dass selbst Profis, die bei der Erstellung einer Homepage beraten, oder diese sogar im Kundenauftrag komplett erstellen, gesetzliche Vorgaben oft nicht ausreichend beachten. So mag eine Homepage wunderbar aussehen, dennoch aber juristisch gesehen, Fehler aufweisen. Gerade auf diese Fehler, mögen sie auch noch so banal sein, stürzen sich Konkurrenten, im Fachjargon Mitbewerber genannt (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG), und beauftragen Rechtsanwälte mit einer kostenpflichtigen Abmahnung und Unterlassungsaufforderung.
Dies kann teuer werden. Bei Streitwerten von 10.000 € – 25.000 € kommen dann schnell Gebühren von ca. 700 € - 1.000 € zusammen. Außerdem müssen Sie regelmäßig auch noch eine Unterlassungserklärung abgeben. Sie können sich zwar dagegen wehren, die Erfolgsaussichten vor Gericht sind aber immer ungewiss und mit noch mehr Kosten verbunden, falls Sie nicht obsiegen. In jedem Fall ist mit einer Abmahnung immer Ärger verbunden, der vermeidbar ist, wenn eine Homepage den rechtlichen Anforderungen entspricht.
Nachdem Abmahnungen in letztlich allen Bereichen zivilrechtlicher Unterlassungs- ansprüche und bei jedem gegenseitigen Vertragsverhältnis angewandt werden können, erfolgen regelmäßig unzählige Abmahnungen aus ebenso unzähligen Gründen. Grundvoraussetzung für eine Abmahnung ist allerdings immer, dass der Abgemahnte eine sogenannte Verletzungshandlung begangen hat. Das bedeutet, der Abgemahnte muss durch eine Handlung oder ein Verhalten gegen vertragliche Pflichten, gesetzliche Vorschriften oder sonstige Regelungen verstoßen haben. Zudem ist eine Abmahnung nur dann wirksam, wenn sie die Verletzungshandlung und die drohenden Konsequenzen konkret benennt. Der Abgemahnte muss aus der Abmahnung also eindeutig und unmissverständlich entnehmen können, was ihm vorgeworfen wird, zu welcher Handlung er künftig aufgefordert wird und was ihn erwartet, wenn es zu einem Wiederholungsfall kommen sollte.
Die häufigsten Fehler !
1. Verwendung von markenrechtlich geschützten Namen und Begriffen 2. Verwendung oder Verbreitung von Texten, Fotos, Bildern, Grafiken, Spielen, Software und Videos ohne Zustimmung des Urhebers 3. Verwendung von Produktfotos und Produktbeschreibungen des Herstellers oder anderer Webseiten ohne deren Zustimmung 4. Verkauf von Markenprodukten ohne entsprechende Erlaubnis 5. falsche oder unvollständige Angaben im Impressum 6. falsche oder unvollständige Informationen zum Widerrufs- und 7. Verstöße gegen die Preisangabenverordnung 8. falsche, unvollständige oder veraltete AGB 9. fehlende Hinweise auf Lieferzeiten sowie Liefer- oder Versandkosten 10. Werbung mit Testberichten oder Preisvergleichen ohne Angabe der Quellen 11. falsche oder fehlende Angabe der Energieeffizienzklasse bei Elektrogeräten 12. Werbung mit selbstverständlichen Voraussetzungen, wie z.B. Widerrufs- und Rückgabemöglichkeiten oder Garantieleistungen 13. fehlende Angaben zu den Rückgabebedingungen und den Rücksendekosten 14. kein Hinweis, wann und wodurch ein Vertrag zustande kommt 15. Gewährleistung wird ausgeschlossen, begrenzt oder an unzulässige Bedingungen geknüpft 16. Beschränkung der Haftung, z.B. auf den Kaufpreis 17. Kunde wird bei Mängeln an den Hersteller verwiesen 18. Ausschluss der Annahme von unfreien Rücksendungen nach Widerruf 19. falsche oder unvollständige Angaben zu Schadensersatz 20. Gewährleistungsrechte erlöschen bei Veränderungen der Sache, z.B. dem Entfernen von Aufklebern, oder bei unerheblichen Mängeln 21. Liefer- oder Versandkosten ins Ausland müssen erfragt werden 22. Werbung mit unterschiedlichen Zahlungsmöglichkeiten, die dann aber nicht angeboten werden 23. Verwendung von Änderungsvorbehalten 24. Hinweis darauf, dass Preise oder Anzeigen freibleibend sind 25. Verwendung der Salvatorischen Klausel
Sie sehen, man kann Vieles falsch machen. Setzen Sie sich daher nicht unnötigerweise einem Risiko aus, sondern lassen Sie sich fachmännisch beraten.
Es lohnt sich immer!
|
|
Dienstag, 10. Dezember 2013, 12:39 |