Verbraucherrechte  

 

WICHTIG FÜR BERTREIBER VON ONLINE-SHOPS !!! 

 

 

Die EU vereinheitlicht die Verbraucherrechte in denMitgliedsstaaten.

 

Die Reform bringt umfangreiche Änderungen für denOnline-und den stationären Handel.

 

 

Den 13. Juni 2014 sollten sich alle Händler rot im Kalender markieren.

 

 

An diesem Tag tritt das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie in Kraft.

Damit soll eine Harmonisierung der Verbraucherrechte in der EU hergestellt werden.

Dieses Gesetz führt bei Geschäften zwischen Unternehmen und Verbrauchern („Verbrauchergeschäfte“) zu umfangreichen und folgenschweren Änderungen der bisherigen Rechtslage, vor allem im Bereich des Fernabsatzes (Versand- und Online-Handel); auch der stationäre Handel ist betroffen.

Werden diese Änderungen nicht beachtet, ist mit einer Flut von Abmahnungen zu rechnen.

Um solche durch Mitbewerber oder Verbände zu vermeiden, ist es notwendig, dass sich die Händler bereits jetzt über die neue Situation informieren und entsprechende Vorbereitungen treffen.

Schwerpunkte der Änderungen liegen vor allem beim Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen. Die bisherige Möglichkeit des Händlers, das Widerrufsrecht durch ein Rückgaberecht zu ersetzen, bestehtkünftig nach der neuen Regelung nicht mehr. Es gibt auch nur noch europaweit künftig ein einheitliches Widerrufsrecht. Auch die Widerrufsfristen werden vereinheitlicht. Künftig beträgt die Widerrufsfrist immer 14 Tage.

Nach der neuen Rechtslage kann auch das Widerrufsrecht erlöschen. In dieser Hinsicht gibt es also eine Verbesserung für die Händler.

Ab 13. Juni 2014 muss der Verbraucher den Widerruf eindeutigerklären, die bloße Rücksendung der Ware innerhalb der Widerrufsfrist reicht dann nicht mehr aus. Zur Erleichterung der Ausübung des Widerrufsrechts für den Verbraucher, muss der Händler ein „Widerrufsformular“ zur Verfügung stellen.

Die Wirksamkeit des Widerrufs ist allerdings nicht davon abhängig,dass der Verbraucher das zur Verfügung gestellte Formular verwendet. Er kann auch auf anderem Wege eindeutig erklären, dass er den Vertrag widerruft. Sogar telefonisch kann der Widerruf nach der neuen Regelung erfolgen, was bisher nicht möglich war.

Auch bei den Rücksendekosten gibt es eine Änderung: Die 40-Euro-Klausel entfällt. Künftig muss der Verbraucher die Kosten der Rücksendung tragen, unabhängig von der Höhe des Kaufpreises. Der Händler kannseinen Kunden jedoch weiterhin anbieten, die Rücksendekosten zu übernehmen.

Änderungen gibt es auch bei den “sperrigen Waren“  Bisher war der Verbraucher nur verpflichtet, Ware zurückzusenden, die per Paket verschickt werden kann. Andere Waren mussteder Händler beim Verbraucher abholen. Ab 13. Juni 2014 ist der Verbraucher verpflichtet,auch sperrige Waren zurückzusenden; er muss also selbst die Abholung der Ware durch eine Spedition beauftragen. Dies wird für die Verbraucher eine großeUmstellung bedeuten.

Der Katalog der Ausnahmen vom Widerrufsrecht wird ebenfalls erweitert. So ist es künftig nicht mehr möglich, einen Vertrag zu widerrufen, der sich auf die Lieferung von versiegelten Waren bezieht. Betroffen sind davon z.B. Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Auch leicht verderbliche Waren sind vom Widerruf ausgenommen. Für digitale Inhalte, die zum Download angeboten werden, besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht, wenn der Verbraucher zuvor darauf hingewiesen wurde, dass mit Beginn des Downloads sein Widerrufsrecht erlischt.

Informationsplichten, die der Händler gegenüber einem Verbraucher vor Vertragsschluss zu erfüllen hat, wurden ebenfalls deutlich erweitert und gelten künftig teilweise auch für den stationären Handel, der solche Plichten bisher nicht kannte. So muss der Verbraucher künftig vor Vertragsschluss u.a. darüber informiert werden, wo und wie er Beschwerden anbringen kann oder welche gesetzlichen Gewährleistungsrechte, Kundendienstleistungenund oder Garantien bestehen.

Die Änderungen führen gerade für Online-Shopbetreiber zu einem erheblichen Anpassungsbedarf, insbesondere beim Ablauf der Bestellung, bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und bei der Widerrufsbelehrung.

 


Um zum 13.Juni 2014 alle Anforderungen erfüllen zu können, sollten Händler rechtzeitig ihren (Online-)Shop anpassen und sich im Vorfeld rechtlich beraten lassen.

 

 

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